Datenschutzverletzung

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Eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten (auch: "Datenschutzverletzung", "Datenpanne" oder "Datenzwischenfall") muss gem. Artikel 33 jedenfalls dokumentiert werden. Innerhalb von 72h muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen, es sei denn es ist voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gekommen.)


Datenschutzverletzungen

VerletzungDatumIDBetroffene PersonenkreiseAnzahl BetroffeneDatenkategorienSensible DatenStrafrechtlich relevante DatenAnwendungAbteilungMeldung vonMeldepflichtigMeldung erfolgtZuletzt geändert
Notebook am Flughafen gestohlen25 Januar 2018518SeminarteilnehmerInnen20E-Mail-Adresse
Name
Funktionsbezeichnung
neinneinExcelWeiterbildungAdminneinja15 Mai 2018 16:52:26