Datenschutzverletzung
Aus Datencockpit
Eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten (auch: "Datenschutzverletzung", "Datenpanne" oder "Datenzwischenfall") muss gem. Artikel 33 jedenfalls dokumentiert werden. Innerhalb von 72h muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen, es sei denn es ist voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gekommen.)
Datenschutzverletzungen
Verletzung | Datum | ID | Betroffene Personenkreise | Anzahl Betroffene | Datenkategorien | Sensible Daten | Strafrechtlich relevante Daten | Anwendung | Abteilung | Meldung von | Meldepflichtig | Meldung erfolgt | Zuletzt geändert |
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Notebook am Flughafen gestohlen | 25 Januar 2018 | 518 | SeminarteilnehmerInnen | 20 | E-Mail-Adresse Name Funktionsbezeichnung | nein | nein | Excel | Weiterbildung | Admin | nein | ja | 15 Mai 2018 16:52:26 |