Fragestellung:Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?
Aus Datencockpit
Letzte Änderung 12. 1. 2018 von Admin.
ID: 444
Fragestellung | Name der Fragestellung | Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Nein. Die DSGVO gilt auch für Klein- und Einpersonunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sowie für Behörden und öffentliche Stellen. Punktuell sind Ausnahmen für Klein- und Einpersonunternehmen vorgesehen (z.B. in Art. 30 Abs. 5 DSGVO betreffend die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten). |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Anwendungsbereich |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Unternehmensgröße, Unternehmensform |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | DSGVO:Artikel 2. Sachlicher Anwendungsbereich, DSGVO:Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]