Empfänger erstellen: USB+Stick

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Verfahren: Angabe des Verfahrens
Drittstaat: Angabe des Drittstaats, d.h. Staaten außerhalb der EU
Internationale Organisation: Angabe der internationalen Organisation bei Übermittlung an Internationale Organisation wie zB UNO, OSZE
Dokumentation: Dokumentation der getroffenen geeigneten Garantien im Falle einer Übermittlung in Drittstaaten die nicht auf Art 45, 46, 47 oder 49 Abs 1 Unterabsatz 1 DSGVO erfolgt (vor allem wenn kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, keine Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder der nationalen Datenschutzbehörde verwendet werden oder genehmigte Zertifizierungsmechanismen in Anspruch genommen werden, keine Corporate binding rules zur Anwendung kommen (genehmigte verbindliche konzerninterne Datenschutzvorschriften), die Übermittlung nicht für Vertragserfüllungszwecke erforderlich ist oder keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt). Bei Empfängern in Drittstaaten (speziell in den USA wegen dem „Privacy Shield“-System) empfiehlt sich eine namentliche Nennung des Empfängers.

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