DSGVO:Artikel 62. Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden: Versionsgeschichte

Aus Datencockpit
Wechseln zu:Navigation, Suche

Auswahl des Versionsunterschieds: Markiere die Radiobuttons der zu vergleichenden Versionen und drücke die Eingabetaste oder die Schaltfläche am unteren Rand.
Legende: (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version, K = Kleine Änderung

30. Oktober 2017

  • AktuellVorherige 17:5917:59, 30. Okt. 2017Melnicki Diskussion Beiträge 3.923 Bytes +3.923 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „{{Artikel |Nummer=62 |Bezeichnung=Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden |Kapitel=KAPITEL VII. Zusammenarbeit und Kohärenz |Abschnitt=Abschnitt 1. Zusam…“