Fragestellung:Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services?

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Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 480

Fragestellung Name der Fragestellung Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services
Antwort Beantwortung der Fragestellung Hier tritt kein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage nach dem DSG 2000 ein. Es ist zu beachten, dass durch die Inanspruchnahme von Cloud-Services ggf. eine Datenübermittlung in ein Drittland stattfindet, für die es eine gesonderte Rechtsgrundlage braucht (bspw. Standardvertragsklauseln). Wird ein Cloud-Diensteanbieter in Anspruch genommen, so muss eine sichere Datenverarbeitung durch diesen gewährleistet sein. Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in der Cloud (bspw. durch einen Hackerangriff o.ä.) trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung (einschließlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche) nach außen hin der Verantwortliche (d.h. jene Person/jene Einrichtung, die Cloud-Services in Anspruch nimmt).
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Cloud Services
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Cloud Services
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

Diskussionsbeiträge Diskussion

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