Fragestellung:Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:46 Uhr
Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 480
Fragestellung | Name der Fragestellung | Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Was bedeutet die DSGVO für die Inanspruchnahme von Cloud-Services |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Hier tritt kein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage nach dem DSG 2000 ein. Es ist zu beachten, dass durch die Inanspruchnahme von Cloud-Services ggf. eine Datenübermittlung in ein Drittland stattfindet, für die es eine gesonderte Rechtsgrundlage braucht (bspw. Standardvertragsklauseln). Wird ein Cloud-Diensteanbieter in Anspruch genommen, so muss eine sichere Datenverarbeitung durch diesen gewährleistet sein. Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in der Cloud (bspw. durch einen Hackerangriff o.ä.) trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung (einschließlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche) nach außen hin der Verantwortliche (d.h. jene Person/jene Einrichtung, die Cloud-Services in Anspruch nimmt). |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Cloud Services |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Cloud Services |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]