Fragestellung:Gibt es nach Inkrafttreten der DSGVO noch ein nationales Datenschutzrecht?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2018, 15:07 Uhr
Letzte Änderung 12. 1. 2018 von Etzlstorfer.
ID: 489
Fragestellung | Name der Fragestellung | Gibt es nach Inkrafttreten der DSGVO noch ein nationales Datenschutzrecht? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Gibt es nach Inkrafttreten der DSGVO noch ein nationales Datenschutzrecht? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Ja. Das österreichische Parlament hat dazu das Datenschutz-Anpassungsgesetz erlassen |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | nationales Datenschutzrecht |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Datenschutzrecht, national |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]