Fragestellung:Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung?: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:43 Uhr

Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 467

Fragestellung Name der Fragestellung Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Nein. Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DSGVO.
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Datenschutzbeauftragte
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Datenschutzbeauftragte, Qualifikation
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten, DSGVO:Artikel 39. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Diskussionsbeiträge Diskussion

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