Fragestellung:Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:45 Uhr
Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 486
Fragestellung | Name der Fragestellung | Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Die Aufsichtsbehörde hat drei Arten von Befugnissen:
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Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Datenschutzbehörde |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Datenschutzbehörde |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | DSGVO:Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde, DSGVO:Artikel 55. Zuständigkeit |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]