Fragestellung:Was ist eine "öffentliche Stelle"?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:46 Uhr
Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 455
Fragestellung | Name der Fragestellung | Was ist eine "öffentliche Stelle"? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Was ist eine "öffentliche Stelle"? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Die Datenschutzbehörde kann keine konkrete Einzelfallprüfung vor- bzw. vorwegnehmen, ob eine Stelle als öffentliche Stelle anzusehen ist oder nicht.
Grundsätzlich obliegt es dem Verantwortlichen selbst diese Einordnung entsprechend der gegebenen Rechtsgrundlagen vorzunehmen. Neben diversen deutschsprachigen Kommentaren (siehe dazu Punkt 13 dieses Leitfadens) sowie der Leitlinie der Art. 29-Gruppe zum Datenschutzbeauftragten, welche Anhaltspunkte für die Auslegung des Begriffs der öffentlichen Stelle liefern, ist insbesondere das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 heranzuziehen. Darin findet sich in § 26 Abs. 1 DSG eine Definition für den Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs. Darunter fallen alle Verantwortliche, • die in Formen des öffentlichen Rechts eingerichtet sind oder • zwar in Form des Privatrechts eingerichtet sind, jedoch in Vollziehung der Gesetze tätig werden (so genannte „beliehene Rechtsträger“ sowie Fälle der schlichten Hoheitsverwaltung). Nach derzeitiger Ansicht der Datenschutzbehörde kann diese Definition als Beurteilungskriterium herangezogen werden. Sie entspricht auch weitgehend jener Definition, die das deutsche Bundesdatenschutzgesetz vorsieht, welches den Begriff der „öffentlichen Stelle“ schon jetzt kennt. Sofern diese Merkmale vom jeweiligen Verantwortlichen nicht erfüllt werden, wird schwerlich eine Einordnung als öffentliche Stelle möglich sein. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Definitionen |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | öffentliche Stelle |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | DSG:§ 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]