Fragestellung:Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:47 Uhr

Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 452

Fragestellung Name der Fragestellung Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten „brauchen“, müssen Sie zunächst entscheiden. Für die Mehrheit der Unternehmen wird die Bestellung grundsätzlich optional sein. Zwingend aufgrund der DSGVO zu bestellen ist ein Datenschutzbeauftragter nur von Behörden bzw. öffentlichen Stellen (mit Ausnahme von Gerichten, sofern sie nicht im Rahmen der Justizverwaltung handeln) und bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig in einem

spezifischen Geschäftsbereich tätig sind. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in Art. 37 DSGVO.

Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Datenschutzbeauftragte
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Datenschutzbeauftragte
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

Diskussionsbeiträge Diskussion

Weitere Informationen[Bearbeiten]