Fragestellung:Kann ein Datenschutzbeauftragter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein?: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:45 Uhr

Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 463

Fragestellung Name der Fragestellung Kann ein Datenschutzbeauftragter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Kann ein Datenschutzbeauftragter verwantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG sein?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Der Datenschutzbeauftragte hat nach Ansicht der Datenschutzbehörde beratende Funktion. Verbindliche Anordnungen sind von der Managementebene zu treffen. Deshalb ist die Datenschutzbehörde der Ansicht, dass ein Datenschutzbeauftragter nicht als verantwortlicher Beauftragter bestellt werden kann.
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Datenschutzbeauftragte
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Datenschutzbeauftragte, verwantwortlicher Beauftragter
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

Diskussionsbeiträge Diskussion

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