Fragestellung:Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:45 Uhr

Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 486

Fragestellung Name der Fragestellung Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Die Aufsichtsbehörde hat drei Arten von Befugnissen:
  • Untersuchungsbefugnisse (einschließlich des Betretungsrechts bestimmter Räumlichkeiten)
  • Abhilfebefugnisse (das sind Befugnisse, die es der Aufsichtsbehörde ermöglichen, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen, bspw. durch konkrete Anordnungen oder die Verhängung von Geldbußen iHv bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres)
  • Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Datenschutzbehörde
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Datenschutzbehörde
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSGVO:Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde, DSGVO:Artikel 55. Zuständigkeit
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Diskussionsbeiträge Diskussion

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