Fragestellung:Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:47 Uhr
Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 452
Fragestellung | Name der Fragestellung | Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten „brauchen“, müssen Sie zunächst entscheiden. Für die Mehrheit der Unternehmen wird die Bestellung grundsätzlich optional sein. Zwingend aufgrund der DSGVO zu bestellen ist ein Datenschutzbeauftragter nur von Behörden bzw. öffentlichen Stellen (mit Ausnahme von Gerichten, sofern sie nicht im Rahmen der Justizverwaltung handeln) und bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig in einem
spezifischen Geschäftsbereich tätig sind. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in Art. 37 DSGVO. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Datenschutzbeauftragte |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Datenschutzbeauftragte |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]