Inhaltsverzeichnis
KAPITEL I. Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL II. Grundsätze
- Artikel 5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Artikel 7. Bedingungen für die Einwilligung
- Artikel 8. Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Artikel 9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Artikel 10. Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Artikel 11. Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
KAPITEL III. Rechte der betroffenen Person
- Artikel 12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Artikel 15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Artikel 16. Recht auf Berichtigung
- Artikel 17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 19. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20. Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21. Widerspruchsrecht
- Artikel 22. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Artikel 23. Beschränkungen
KAPITEL IV. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- Artikel 24. Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26. Gemeinsam Verantwortliche
- Artikel 27. Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28. Auftragsverarbeiter
- Artikel 29. Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Artikel 32. Sicherheit der Verarbeitung
- Artikel 33. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Artikel 34. Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Artikel 35. Datenschutz-Folgenabschätzung
- Artikel 36. Vorherige Konsultation
- Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Artikel 38. Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 39. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Artikel 40. Verhaltensregeln
- Artikel 41. Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
- Artikel 42. Zertifizierung
- Artikel 43. Zertifizierungsstellen
KAPITEL V. Übermittlungen an Drittländer oder an internationale Organisationen
- Artikel 44. Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Artikel 45. Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Artikel 46. Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Artikel 47. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Artikel 48. Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Artikel 49. Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Artikel 50. Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL VI. Unabhängige Aufsichtsbehörden
- Artikel 51. Aufsichtsbehörde
- Artikel 52. Unabhängigkeit
- Artikel 53. Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Artikel 54. Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Artikel 55. Zuständigkeit
- Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
- Artikel 57. Aufgaben
- Artikel 58. Befugnisse
- Artikel 59. Tätigkeitsbericht
KAPITEL VII. Zusammenarbeit und Kohärenz
- Artikel 60. Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- Artikel 61. Gegenseitige Amtshilfe
- Artikel 62. Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- Artikel 63. Kohärenzverfahren
- Artikel 64. Stellungnahme des Ausschusses
- Artikel 65. Streitbeilegung durch den Ausschuss
- Artikel 66. Dringlichkeitsverfahren
- Artikel 67. Informationsaustausch
- Artikel 68. Europäischer Datenschutzausschuss
- Artikel 69. Unabhängigkeit
- Artikel 70. Aufgaben des Ausschusses
- Artikel 71. Berichterstattung
- Artikel 72. Verfahrensweise
- Artikel 73. Vorsitz
- Artikel 74. Aufgaben des Vorsitzes
- Artikel 75. Sekretariat
- Artikel 76. Vertraulichkeit
KAPITEL VIII. Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Artikel 77. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80. Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81. Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82. Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84. Sanktionen
KAPITEL IX. Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
- Artikel 85. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Artikel 86. Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Artikel 87. Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Artikel 88. Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Artikel 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Artikel 90. Geheimhaltungspflichten
- Artikel 91. Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
KAPITEL X. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL XI. Schlussbestimmungen
DSGVO / KAPITEL X. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte / Artikel 93. Ausschussverfahren
(1)
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2)
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(3)
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 in Verbindung mit deren Artikel 5.
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- Nummer: 93
- Bezeichnung: Ausschussverfahren
- Kapitel: KAPITEL X. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
- Abschnitt:
- Fragestellungen:
- Artikel unverändert
- Letzte Änderung: 30. 10. 2017 durch Melnicki (ID: 241, Revision 626)