DSGVO:Artikel 94. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

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Inhaltsverzeichnis

(1)

Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.

(2)

Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.

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Metadaten Metadaten

  • Nummer: 94
  • Bezeichnung: Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
  • Kapitel: KAPITEL XI. Schlussbestimmungen
  • Abschnitt:
  • Fragestellungen:
  • Artikel unverändert
  • Letzte Änderung: 30. 10. 2017 durch Melnicki (ID: 220, Revision 585)