DSGVO:Artikel 94. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2017, 14:08 Uhr
Inhaltsverzeichnis
(1)
Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
(2)
Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.
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- Nummer: 94
- Bezeichnung: Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Kapitel: KAPITEL XI. Schlussbestimmungen
- Abschnitt:
- Fragestellungen:
- Artikel unverändert
- Letzte Änderung: 30. 10. 2017 durch Melnicki (ID: 220, Revision 585)